Allgemeine Geschäftsbedingungen

PARTNERSCHAFTSVEREINBARUNG

(IM FOLGENDEN „VEREINBARUNG“ GENANNT)

ALLGEMEINE DEFINITIONEN

Bei dem Wettunternehmen handelt es sich um die Internet-Ressource Melbet (im Folgenden „Unternehmen“ genannt), bei der den Nutzern Online-Wettmöglichkeiten angeboten werden.

Die Hauptmarke des Unternehmens besteht aus einer Reihe von Komponenten, die das Unternehmen von anderen unterscheiden und es für die Nutzer leicht erkennbar machen. Die Hauptmarke des Unternehmens (im Folgenden „Marke des Unternehmens“ genannt) für dieses Partnerprogramm ist Melbet.

Bei der Website oder Ressource des Unternehmens (im Folgenden auch „Melbet“ genannt) handelt es sich um eine oder mehrere Websites des Unternehmens, die ganz oder teilweise die Marke des Unternehmens im Domainnamen enthalten.

Die Produkte des Unternehmens sind ein Dienst oder eine Sammlung von Diensten, die den Benutzern auf einer Ressource des Unternehmens angeboten werden.

Das Partnerprogramm stellt eine Art der Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und dem Partner dar, die über die Ressourcen des Unternehmens, insbesondere Melbetpartners.com, umgesetzt wird, wobei der Partner unter Verwendung von dessen Ressource(n) für die Dienstleistungen des Unternehmens werben kann und dafür eine Vergütung erhält. Die Grundprinzipien dieser Art der Zusammenarbeit werden im Folgenden dargelegt und gelten ab dem Zeitpunkt seiner Registrierung im Partnerprogramm auf Melbetpartners.com als vom Partner akzeptiert.

Der Partner ist ein Webmaster (natürliche oder juristische Person), der die Bedingungen des Partnerprogramms auf Melbetpartners.com erfüllt, dessen Hauptzweck im Rahmen des Partnerprogramms darin besteht, neue Nutzer auf die Ressource des Unternehmens aufmerksam zu machen und dessen Produkte zu bewerben.

Bei dem Partnerkonto handelt es sich um ein persönliches Konto des Partners innerhalb des Partnerprogramms.

Neue Nutzer sind Nutzer, die zuvor kein Spielerkonto auf einer der Melbet-Webseiten hatten, vom Partner durch spezielle Tools auf die Webseite des Unternehmens geführt wurden, ein Spielerkonto bei Melbet registriert und die erste Einzahlung getätigt haben.

Ein Empfehlungslink ist ein Link zur Website des Unternehmens, der die eindeutige Kennung des Partners enthält.

Einnahmen sind monetäre Anreize, die der Partner als Provision für den Gewinn von neuen Nutzern erhält, die der Partner vermittelt hat.

Die Vergütung ist eine Zahlung (Einnahmen), die dem Partner vom internen Konto des Partnerprogramms über ein externes Zahlungssystem überwiesen wird.

Berichtszeitraum ist ein Zeitraum, der festgelegt werden kann, damit der Partner die Ergebnisse seiner Arbeit im Rahmen des Partnerprogramms verfolgen kann.

Werbematerialien sind Text-, Grafik-, Audio-, Video- und gemischte Materialien mit werbendem Charakter, die dazu dienen, die Produkte des Unternehmens im Internet zu bewerben.

VERTRAGSBEDINGUNGEN

‎1. Allgemeine Bestimmungen

‎1.1. Der Partner verpflichtet sich, sich vor Beginn der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen mit den Bedingungen des Partnerprogramms vertraut zu machen und diese zu akzeptieren.

‎1.2. Nur Nutzer ab einem Alter von 18 Jahren können Mitglied werden und die Bedingungen des Partnerprogramms erfüllen.

Das Unternehmen haftet gegenüber Dritten nicht für die Nichteinhaltung der Volljährigkeitsklausel durch den Partner. Bei einem Verstoß gegen diese Klausel hat das Unternehmen das Recht, die Auszahlung der Einnahmen an den Partner zu verweigern und dessen Partnerkonto zu sperren.

‎1.3. Der Partner trägt die volle Verantwortung für die Sicherheit der personenbezogenen Daten und deren Speicherung, einschließlich Anmeldedaten und Passwort. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für den Verlust von personenbezogenen Daten durch den Partner und/oder deren Weitergabe an Dritte.

‎1.4. Im Rahmen des Partnerprogramms behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Zusammenarbeit mit einem Partner ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

‎1.5. Das Unternehmen ist berechtigt, Änderungen an diesem Vertrag vorzunehmen und die Bedingungen der Zusammenarbeit mit dem Vertreter des Partnerprogramms zu überarbeiten. Soweit möglich, wird dem Partner eine entsprechende Mitteilung über wesentliche Änderungen an die E-Mail-Adresse oder über eine andere vom Partner im Partnerkonto angegebene Kommunikationsquelle zugesandt.

Die gültige Version der Vereinbarung ist die Version, die auf der Website des Partnerprogramms veröffentlicht ist.

‎1.6. Der Partner kann sich nur einmal beim Partnerprogramm anmelden, und die erneute Anmeldung, auch als Nebenpartner, ist streng verboten.

‎2. Platzierung von Werbematerialien

‎2.1. Die Zusammenarbeit mit dem Partner im Rahmen des Partnerprogramms impliziert die Platzierung von Werbematerialien auf der Ressource oder den Ressourcen des Partners.

‎2.2. Bei der Platzierung von Werbematerialien im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen muss der Partner die im Land der Platzierung der Werbematerialien geltenden Gesetze, die Anforderungen der Aufsichtsbehörden und ethische Standards strikt einhalten, Es dürfen einzig Werbematerialien verwendet werden, die vom Unternehmen moderiert und genehmigt wurden.

‎2.3. Wenn ein Partner seine eigenen Werbematerialien vorbereitet, ist es zwingend erforderlich, dass diese Werbematerialien dem Vertreter des Partnerprogramms zur Moderation und Genehmigung vorlegt werden. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel treten für den Partner die in Klausel 2.9 der Vereinbarung genannten Folgen ein.

‎2.4. Der Partner verpflichtet sich, die Relevanz und Richtigkeit der auf seinen Ressourcen (Websites, soziale Netzwerke, Instant Messenger usw.) platzierten Werbematerialien zu überwachen. *

‎* Irrelevante Werbematerialien sind:

‎- falsche Bedingungen für Werbeaktionen, Boni und spezielle Angebote;

‎- veraltete kreative Werbemittel;

‎- Werbematerialien, die das Logo eines irrelevanten Unternehmens beinhalten;

‎- Werbematerialien, in denen der Name des Unternehmens oder einer seiner Marken verwendet wird und die Links zu Websites von Konkurrenten enthalten. Im Falle eines solchen Verstoßes hat das Unternehmen das Recht, die Bedingungen der Vereinbarung mit dem Partner sofort zu überprüfen, wobei die Möglichkeit einer Sperrung des entsprechenden Partnerkontos vorbehalten wird.

‎2.5. Der Partner trägt die volle und alleinige Verantwortung für den Betrieb und den Inhalt der Ressource(n), auf der/denen die Werbematerialien platziert sind.

‎2.6. Der Partner garantiert und verpflichtet sich, auf seiner Ressource oder seinen Ressourcen keine Materialien zu platzieren, die verleumderisch, altersbeschränkt, illegal, schädlich, bedrohlich, obszön, rassistisch oder ethnisch intolerant oder anderweitig unerwünscht oder diskriminierend, gewalttätig, politisch inkorrekt sind oder anderweitig im Widerspruch zu den Rechten des Unternehmens oder den Rechten Dritter stehen oder diese verletzen.

‎2.7. Der Partner darf keine Werbung oder Inhalte, die für die Website des Unternehmens werben, in Ländern platzieren, in denen dies verboten ist, einschließlich Länder, in denen noch keine endgültige Entschiedung getroffen wurde.

‎2.8. Der Partner darf keinen motivierten (einschließlich schematischen) Besucherverkehr verwenden.

‎2.9. Das Unternehmen haftet nicht für Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit den Ressourcen des Partners sowie jeglichen mit diesem verbundenen Produkten oder Dienstleistungen.

Wenn Werbematerialien auf der Ressource oder den Ressourcen des Partners gefunden werden, die gegen diese Vereinbarung verstoßen, wird eine Warnung an den Partner geschickt, mit der Aufforderung, diese Materialien zu ersetzen. Der Partner verpflichtet sich, den festgestellten Verstoß innerhalb von 5 (fünf) Werktagen zu beheben.

Bleibt die Angelegenheit während der angegebenen Frist ungelöst, behält sich das Unternehmen im Rahmen des Partnerprogramms das Recht vor, Zahlungen an den Partner zu sperren, bis der jeweilige Verstoß behoben ist.

Im Falle eines regelmäßigen Verstoßes gegen diese Vertragsklausel hat das Unternehmen über das Partnerprogramm das Recht, die Bedingungen der Zusammenarbeit mit dem Partner zu ändern.

‎3. Quellen für den Besucherverkehr

‎3.1. Im Zuge der Registrierung erklärt sich der Partner bereit, umfassende Informationen über die Quellen des Besucherverkehrs bereitzustellen, die er in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen zu nutzen beabsichtigt.

‎3.2. Der Partner haftet für jede absichtliche Verschleierung der Quellen des Besucherverkehrs. Diese Handlungen können dazu führen, dass das Unternehmen im Rahmen des Partnerprogramms Strafmaßnahmen ergreift, die die Sperrung von Zahlungen und die Änderung der Bedingungen für die Zusammenarbeit mit dem Partner umfassen können.

‎3.3. Der Moderationsdienst des Unternehmens hat die Kontrolle über die Einhaltung der vom Partner verwendeten Quellen für den Besucherverkehr. Der Partner kann sich zur Klärung an den Support des Partnerprogramms wenden.

‎4. Beschränkungen bei der Nutzung von Objekten des geistigen Eigentums des Unternehmens

‎4.1. Dem Partner ist es untersagt, das Erscheinungsbild der Websites oder einzelner Zielseiten der Hauptmarke des Unternehmens sowie der Websites der vom Unternehmen eingetragenen Handelsnamen und Marken ganz oder teilweise zu kopieren. Darüber hinaus dürfen die Websites oder Zielseiten des Partners nicht den Eindruck erwecken, dass sie von der Hauptmarke des Unternehmens und einer der mit ihr verbundenen Marken verwaltet werden oder mit ihr verbunden sind.

‎4.2. Der Partner ist nicht berechtigt, die Logos, Grafiken und Werbematerialien des Unternehmens ohne die Zustimmung der Vertreter des Unternehmens zu verwenden, mit Ausnahme von Materialien, die er im Rahmen des Partnerprogramms erhält.

‎4.3. Der Partner verpflichtet sich, keine Abwandlung des Namens der Hauptmarke des Unternehmens oder anderer Marken des Unternehmens zu registrieren oder in einem Teil der Adresse der Website (Domain), ihrer internen Seiten und mobilen Anwendungen zu verwenden, der den Namen einer Marke des Unternehmens enthält oder daraus besteht, oder der in gewisser Weise dem Namen der Marke des Unternehmens ähnelt. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass es im Ermessen des Unternehmen liegt, festzustellen, ob eine solche Verwechslungsgefahr vorliegt.

‎4.4. Der Partner ist nicht berechtigt, Schlüsselwörter, Suchanfragen oder andere Identifikatoren zur Verwendung in Suchsystemen, Portalen, Werbediensten oder anderen Such-/Referenzdiensten zu erwerben/registrieren/verwenden, die mit Handelsnamen (Marken) des Unternehmens oder einer anderen Marke im Besitz des Unternehmens identisch sind oder diesem ähneln. Dazu gehören auch Meta-Tags auf der Website des Partners, die mit den Handelsnamen (Marken) des Unternehmens identisch sind oder diesen ähneln.

Der Partner ist nicht berechtigt, Seiten und/oder Gruppen in sozialen Netzwerken (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Facebook, Twitter usw.) zu erstellen, die fälschlicherweise als Seiten oder Gruppen des Unternehmens und/oder der Marken des Unternehmens interpretiert werden könnten.

Der Partner verpflichtet sich außerdem, keine mobilen oder Web-Anwendungen sowie Websites zu erstellen oder zu verbreiten, die fälschlicherweise als Anwendungen oder Websites der Marken des Unternehmens interpretiert werden könnten.

‎4.5. Im Falle eines Verstoßes gegen die Vertragsklauseln 4.1 bis 4.4 dieser Vereinbarung ist das Unternehmen berechtigt, die Bedingungen der Zusammenarbeit mit dem Partner zu überprüfen.

‎5. Wettbewerb

‎5.1. Der Partner verpflichtet sich, keine Werbematerialien zu platzieren und keine Werbematerialien im Namen der Verwaltung, der Manager oder anderer Mitarbeiter des Unternehmens und insbesondere des Partnerprogramms zu verteilen. Alle Werbematerialien und Appelle an die Kunden im Namen des Unternehmens müssen von offiziellen E-Mail-Adressen versandt werden, die auf der Website des Unternehmens aufgeführt sind.

‎5.2. Der Partner ist nicht berechtigt, potenzielle Kunden in einer Weise zu kontaktieren, die zu einem Wettbewerb zwischen dem Partner und dem Unternehmen bei der Werbung für die Website oder die Websites führt.

‎5.3. Es ist dem Partner untersagt, Mail-Spam, kontextbezogene Werbung mit einer der Marken des Unternehmens und Werbeformate wie Clickunder und Popunder als Werbemittel für das Unternehmen zu verwenden.

‎5.4. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass er potenziellen neuen Nutzern des Unternehmens ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens im Rahmen des Partnerprogramms keine (finanziellen oder sonstigen) Anreize für die Registrierung, Einzahlung oder Durchführung von Maßnahmen anbietet oder gewährt, mit Ausnahme von Standard-Werbeprogrammen, die das Unternehmen von Zeit zu Zeit im Rahmen des Partnerprogramms anbietet.

‎5.5. Dem Partner ist es untersagt, über seinen Empfehlungslink ein eigenes Spielerkonto bei der Gesellschaft zu registrieren oder mit anderen Nutzern zusammezuarbeiten.

‎5.6. Dem Partner ist die Verwendung von Cookie-Dropping untersagt, nämlich:

‎- Öffnen der Website Melbet in einem Iframe der Größe Null, sowie im unsichtbaren Bereich;

‎- Implementierung von Tags, Cookie-Skripten oder anderen ähnlichen Manipulationen.

‎5.7. Dem Partner ist es untersagt, das View-Through-Attributionsmodell zum Zweck der Werbung für die Aktionen des Unternehmens zu verwenden.

‎5.8. Im Falle einer Verletzung der Klausel 5.1 bis 5.7 dieser Vereinbarung behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Bedingungen der Zusammenarbeit mit dem Partner zu ändern und das Partnerkonto ggf. zu schließen.

‎6. Vertrauliche Informationen

‎6.1. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung können dem Partner vertrauliche Informationen über das Geschäft des Unternehmens, den Betrieb, die Technologien und das Partnerprogramm zur Verfügung gestellt werden (z.B. einschließlich der Einnahmen und anderer Provisionen, die der Partner im Rahmen des Partnerprogramms erhält).

‎6.2. Der Partner verpflichtet sich, keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Partner hat die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens. Das verbundene Unternehmen darf vertrauliche Informationen nur zur Erreichung der Ziele dieser Vereinbarung verwenden. Die Verpflichtungen des Tochterunternehmens in Bezug auf vertrauliche Informationen gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung.

‎6.3. Im Falle eines Verstoßes gegen die Klauseln 6.1 bis 6.2 dieser Vereinbarung hat das Unternehmen das Recht, die Vereinbarung mit dem verbundenen Unternehmen zu kündigen und Strafen gemäß den geltenden Gesetzen zum Schutz vertraulicher Informationen zu verhängen.

‎7. Vergütung für die Gewinnung neuer Nutzer

‎7.1. Es ist kein fester Wert als Verdienst des Partners festgelegt und dieser hängt von den Einnahmen des Unternehmens ab, die es von neuen Nutzern erhält, die sich über den Empfehlungslink des Partners registriert haben, sowie von der Qualität des generierten Benutzerverkehrs.

‎7.2. Unmittelbar nach der Registrierung erhält jeder neue Partner eine Vergütung in Höhe von 20 (zwanzig) % des Nettogewinns, den das Unternehmen dank der vom Partner geworbenen neuen Nutzer für 3 (drei) Kalendermonate zur Umsatzsteigerung erhält. Nach Ablauf des festgelegten Zeitraums von 3 (drei) Kalendermonaten beläuft sich die Höhe der Vergütung auf 15 (fünfzehn) % des Nettogewinns des Unternehmens, der durch die vom Partner geworbenen neuen Nutzer erzielt wurde, mit der Möglichkeit, den Prozentsatz der Vergütung in Abhängigkeit von der Anzahl der geworbenen neuen Nutzer zu erhöhen: bis zu 20 (zwanzig) % und 25 (fünfundzwanzig) %. Der Partner kann die Bedingungen für die Erhöhung der Vergütung mit dem Vertreter des Partnerprogramms absprechen.

‎7.3. Wenn der Partner innerhalb von 3 (drei) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten nicht mehr als 3 (drei) neue Nutzer gewinnt, behält sich das Unternehmen das Recht vor (ist aber nicht verpflichtet), die Bedingungen der Zusammenarbeit mit dem Partner zu ändern, einschließlich der Reduzierung der Höhe der vom Partner zu erhaltenden Vergütung oder der Sperrung des Partnerkontos. In Einzelfällen kann die Beendigung der laufenden Vereinbarung mit dem Partner in Frage kommen.

Gleichzeitig können die aktiven Handlungen des Partners zur Förderung der Marken des Unternehmens zum Anlass genommen werden, die Bedingungen der Zusammenarbeit zu optimieren, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Vergütung. Der Partner über Schritte dieser Art schriftlich über die im Partnerkonto angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.

‎8. Zahlung der Vergütung

‎8.1. Der Partner kann die Einnahmen einmal pro Woche erhalten (jeden Dienstag, für den Zeitraum von Montag bis Sonntag der vorigen Woche, Sonntag mit eingeschlossen), jedoch ist dies nur möglich, wenn er vorher mit dem Manager des Unternehmens die Einzelheiten der Zahlung vereinbart hat, sowie, wenn die verdienten Beträge den Mindestwert für eine Zahlung – 30 $ (dreißig US-Dollar) überschreitet und mehr als 3 Spieler gewonnen wurden. Die Beträge, die zur Auszahlung zur Verfügung stehen, werden aus den vollständig berechneten Ereignissen gebildet. Die Einnahmen aus noch nicht berechneten Ereignissen werden bis zur vollständigen Abrechnung einbehalten (gehalten).

Wenn der Partner auf seinem Partnerkonto nicht über den oben genannten Mindestbetrag verfügt, wird der Betrag automatisch auf den nächsten Zeitraum übertragen, bis der erforderliche Betrag erreicht ist. Ein negativer Saldo wird ebenfalls auf den nächsten Monat übertragen.

‎8.2. Das Partnerprogramm des Unternehmens ist berechtigt, Zahlungen an den Partner bis zu 2 (zwei) Monate zu verzögern, wenn unvorhergesehene technische Störungen im Partnerprogramm auftreten oder wenn es notwendig ist, den Partner und die Quellen seines Benutzerverkehrs zu überprüfen. Im Falle einer Zahlungsverzögerung kann der Partner die Gründe mit dem persönlichen Manager des Unternehmens – Vertreter des Partnerprogramms – klären.

8.3. Das Unternehmen hat das alleinige und ausschließliche Recht, den Verdienst auf dem Partnerkonto in der gleichen Währung zu berechnen und auszuzahlen, wie die Einnahmen, die das Unternehmen von den durch den Partner geworbenen neuen Nutzern erhält.

‎9. Streitbeilegungsverfahren

‎9.1. Der Partner kann alle Entscheidungen der Vertreter des Partnerprogramms anfechten. Zu diesem Zweck muss sich der Partner an den Kundendienst des Partnerprogramms wenden und seine Argumente darlegen.

‎9.2. Alle Informationen sind von den Partnern nur schriftlich an die offizielle E-Mail des Supportdienstes des Partnerprogramms zu übermitteln. Die Kontaktdaten des Supportdienstes sind auf der Website des Partnerprogramms angegeben.

‎9.3. Der Supportdienst des Partnerprogramms ist berechtigt, die Prüfung einer Beschwerde abzulehnen, wenn der Partner nicht nachweisen kann, dass kein Verstoß vorliegt.

‎9.4. Die Frist für die Prüfung einer Beschwerde beträgt 14 (vierzehn) Arbeitstage ab dem Datum ihres Eingangs.

‎9.5. Nach Prüfung der Beschwerde sind alle von dem Unternehmen getroffenen Entscheidungen in Bezug auf das Melbet-Partnerprogramm endgültig und können nicht geändert werden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jegliche Kommunikation zu löschen, die Profanität, Beleidigungen, Anstiftung zur Gewalt oder falsche Anschuldigungen enthält, und die Zusammenarbeit mit dem Partner, der für das Versenden solcher Kommunikation verantwortlich ist, ordnungsgemäß auszusetzen.